Die Anmeldung für Schulanfängerinnen und Schulanfänger an der Grundschule Pressath findet am Montag, 17. März 2025, von 15.00 bis 16.00 Uhr bzw. 16.00 bis 17.00 Uhr statt. Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, angemeldet werden. Die erforderlichen Unterlagen sind bei einem Elternabend erhältlich, der am 10. März 2025 um 18:00 Uhr in der Schule stattfindet. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden. Bei einer geplanten Zurückstellung von Kindern aus diesem Zeitraum ist vor dem Termin zur Schulanmeldung ein formloser schriftlicher Antrag bei der Schulleitung zu stellen. Ebenso schulpflichtig werden auch alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid muss dabei vorgelegt werden. Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Dies entscheiden die Erziehungsberechtigten nach dem Anmelde- und Einschulungsverfahren und nach einer Beratung durch die Schule. Die Erklärung zum Verschieben des Einschulungstermins muss schriftlich bis spätestens 10. April 2025 erfolgt sein. Weitere Unterlagen müssen nicht vorgelegt werden. Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind vorzeitig angemeldet werden, wenn es bis zum 31. Dezember 2025 sechs Jahre alt sein wird und auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Erziehungsberechtigte sollten sich in diesem Fall bereits im Vorfeld mit der Schulleitung in Verbindung setzen. Ein Erziehungsberechtigter bzw. ein Vertreter muss persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung erscheinen und dabei die vorab ausgefüllten Unterlagen abgeben sowie die erforderlichen Dokumente bzw. Urkunden (Geburtsurkunde, Stammbuch) im Original vorlegen.