Das Weinfest der Simultan-Friedhofverwaltung fand am Mittwoch erneut großen Anklang. Im vollen evangelischen Gemeindesaal hieß Pfarrer Matthias Weih die Besucher, unter ihnen auch sein katholischer Amtsbruder Varghese Puthenchira, willkommen.
Mit einer reichen Auswahl aller Güteklassen und Geschmacksrichtungen an weißen und roten Weinen aus verschiedenen Anbaugebieten kamen die Gäste auf ihre Kosten. Groß war auch das Angebot an passender Unterlage. Neben Qualitäts-Sülzen und Rüsselwurst aus dem Frankenland hatte das Ausschuss-Team jeweils garnierte Obatzdn- und Schweizer Wurstsalat-Teller vorbereitet. Beim Servieren half sogar Ministrantin Julia Bauer.
Für Unterhaltung war natürlich auch gesorgt. Zur Überraschung trat das Gesangstrio Heribert Ficker-Hans Liedl- Siegfried Bock erstmals auf. Mit dem umgedichteten „Die Getränke sind frei“ und „I hab di gern“ landeten sie beim weinseligen Publikum gleich einen Volltreffer. Heribert und Hans führten zudem den Jodler „Hätti di“ auf. Der „Bock-Siggi“ zitierte nach dem Herbstgedicht von Rainer Maria Rilke nicht nur Lustiges, sondern auch Nachdenkliches aus dem Alltag, zum Beispiel: „s`Geld is schua wichtig, nur wenn ma dann a mal nimma is, dann houts koi Bedeutung mehr, dann zählt nur noch oins: Wos woar a für a Mensch der Mensch.“ Bock streute ferner Ehewitze ein und erfreute mit teilweise auch gesungenen Trinksprüchen.
Viel Heiterkeit erzeugte auch Gaby Reißer mit den fünf Geboten für Senioren. Die Lacher auf seiner Seite hatte ebenfalls der „Gassbauern-Heiner“ aus Thansüß mit seinem Dialekt-Beispiel anhand einer Begebenheit über den Erlass der Todesstrafe durch das zuständige Richteramt Parkstein, wenn das ärmste Mädchen geheiratet wird: „Beim Ernstfall hout da Reliquent zum Richter gsagt: Henk mi af!“
Alle stimmten dann mit ein in das Brettlspitzn-Lied „Oh wie schön ist doch das Leben“ und „Oh Weinfest lou nird nou, bleibts nu a bisserl dou“. So währte der Abend noch lange, und alle waren sich einig, gerne im nächsten Jahr wieder zu kommen. Der Nettoerlös kommt dem Unterhalt des Friedhofs zugute.