in der Mitte die beiden Neuzugänge bei den Aktiven, rechts Kommandant Stefan Thaller, dahinter Marcel Schmid, zweiter von links KBM Reiner Kopp aus Neustadt am -Kulm. (Bild: Herbert Ziegler)

Schlammersdorfer Feuerwehr hält Rückschau und Ausblick

Der Jahreshauptversammlung war ein Gottesdienst in der Schlammersdorfer Pfarrkirche vorausgegangen und nach dessen Ende füllte sich der Saal der Brauerei Püttner sehr rasch mit den aktiven und passiven Mitgliedern der Feuerwehr. Nach dem obligatorischen Gedenken an die Verstorbenen wurden aus terminlichen Gründen die Grußworte der Ehrengäste in der Tagesordnung nach vorne verlegt. Zweite Bürgermeisterin Tanja Renner behandelte thematisch die aktuelle Stimmungslage im Land und der oft verwendete Ausdruck „Brandmauer“ hallt in den Nachrichten täglich nach und lasse eine „Spirale nach unten“ befürchten. Dagegen seien die Vereine wie ein „Kitt“, der die Gesellschaft zusammenhält. Nicht die Brandmauer sei notwendig, sondern ein „Feuer der Begeisterung“ etwas für die Allgemeinheit zu tun. Am Ende ihrer Ausführungen überreichte Sie einen „Obulus“ für die Jugendarbeit in der Schlammersdorfer Wehr. Kreisbrandmeister Reiner Kopp berichtete, dass man in diesem Winter bei Bränden im Landkreis „stark unterwegs“ sei. Gerade bei großer Kälte habe man bei Löscharbeiten und den gefrierenden Leitungen große Probleme. Um diesen zu begegnen, sei große „Menpower“ erforderlich. Wie hier eindrucksvoll zu sehen ist, sei diese auch in Schlammersdorf klar zu sehen. Es werde auch das Problem der „Altersgrenze“ bei der aktiven Wehr in der Öffentlichkeit und beim aktuellen Thema Ehrenamt behandelt. Auch im Innenministerien liefen mit den Verantwortlichen des Feuerwehrwesen Gespräche. Aber seiner Meinung nach müsse es irgendwann „einmal genug sein“, wenn man viele Jahrzehnte ehrenamtlichen Dienst geleistet habe. Vorsitzender Marcel Schmid bezifferte in seinem Bericht der Feuerwehrverein inklusive der Jugend 249 Mitglieder, Neuaufnahmen und Todesfälle etc. eingerechnet. Namhafte Aktivitäten im Vereinsjahr waren das Maibaumfest, bei welchem man sich ganz offiziell im „Kirchawold“ einen Baum holen kann. Neben einer „Hand voll Feste“ welche man besucht habe, wurde beim heimatlichen Bürgerfest wieder tatkräftig mitgeholfen. Desgleichen auch beim Kindergartenfest. Vorletzte Aktion war der Christbaumverkauf, bei dem der hohe Anteil an auszuliefernden Bäumen festzustellen war. Der Jahresschluss mit der Weihnachtsfeier war auf der Holzmühle und einem ausgiebigen Zwischenstopp auf der Weidenlohe. Für diese Jahr ist am Pfingstwochenende eine dreitägige Veranstaltung mit Preisschafkopf, einem Partyabend sowie einen Ausklang am Sonntag. Kommandant Stefan Thaller bezifferten die Stärke der Wehr auf 52 Aktive, darin sind enthalten zwei Übertritte von der Jugendwehr, sowie ein Neuzugang aus einer anderen Feuerwehr. Neben den obligatorischen Übungen gab es im KBM-Bezirk eine Funkübung, so eine Art „digitale Schnitzeljagd“. Zudem wurden umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt, Kommandantenfortbildung, Maschinisten- und Gruppenführerlehrgänge. Bei Alarmierungen waren sieben Einsätze zu verzeichnen. Jugendwart Daniel Kraus konnte über Wissensteste und Jugendleistungsprüfung der 12 Jugendlichen berichten. Dem Kassenbericht von Michael Geigenmüller war am Ende ein Übeschuss zu entnehmen. Kassenprüfer Peter Ritter empfahl nach dem Feststellen einer „einwandfreien Kassenführung“, der Versammlung, dass die Vorstandschaft „weitermachen“ soll. Die Anwesenden folgten der Empfehlung einstimmig. Zum Abschluss der Versammlung bedankte sich Vorsitzender Marcel Schmidt bei allen für die Unterstützung für die Feuerwehr in der Gemeinde und bei den Menschen, denn jeder Vierte der Einwohnerschaft sei bei der Feuerwehr dabei.
Referentin und Notarin Stefanie Tafelmeier, eingerahmt von Helga Friedl aus Kirchenthumbach und Harald Schlöger aus Schlammersdorf. (Bild: Herbert Ziegler)

Vortragsabend zum Thema „Erben und Vererben” der VdK Ortsverbände

Notarin Stefanie Tafelmeier referierte mit praxisnahen Beispielen über die thematischen Dauerbrenner der Erbens bzw. Vererbens. Das Erben und Vererben hängt ganz unmittelbar mit dem Sterben zusammen hieß es eingangs des Vortrages. Dabei ist das Erben der schönere Part. Hier ist ein anderer gestorben. Beim Vererben dagegen ist man zwangsläufig selbst der Verstorbene. Es gebe kein „lebzeitiges Vererben”. Beim Versterben passiert das Vererben und das Erben ganz automatisch und unmittelbar. Mit Eintritt des Todes gehen die Vermögenswerte des Verstorbenen unmittelbar auf die Erben über. Diese werden in diesem Moment Eigentümer der Nachlassgegenstände. Man müsse nichts tun, um Erbe zu werden. Hätte man hier nachgeholfen, wäre es so als hatte jemand beim Sterben „nachgeholfen”. Hier wäre derjenige „erbünwürdig” und somit davon ausgeschlossen. Aber hier gehe es nicht um Kriminalgeschichten. Wenn sich jemand nicht um seine Erbfolge gekümmert bzw. kein Testament gemacht hat, gibt es Regelungen vom Gesetzgeber, wer Erbe werde. Jeder Mensch hat einen oder mehrere Erben. Hier gilt die vom Gesetz festgelegte Erbfolge, nach dem deutschen Recht. Ob dies zur Anwendung kommt, hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers, also desjenigen der verstirbt und vererbt, zum Zeitpunkt seines Todes ab. Andernfalls müsse im Testament vorher festgelegt werden, welches Recht zur Anwendung kommen solle. Generell gilt der Grundsatz: Das Vorhandensein auch nur eines Angehörigen einer niedrigeren Ordnung schließt alle anderen Ordnungen aus. Im Klartext: Jedes Kind oder Enkelkind des Verstorbenen schließt alle anderen Verwandten (Eltern, Geschwister usw.) von der Erbfolge aus. Wer bisher außer Betracht geblieben ist, aber natürlich in der gesetzlichen Erbfolge vorhanden ist, ist der Ehepartner. Der Ehepartner steht außerhalb der Ordnungen und erbt nebenher. Unwirksam sei ein Testament, welches maschinenschriftlich verfasst und nur handschriftlich unterzeichnet sei, egal was darin steht. Das Gesetz lässt im Wesentlichen zwei Formen zu, wie ein Testament gestaltet werden kann: Einmal handschriftlich, d. h. der komplette Text muss mit der Hand geschrieben sein. Es darf kein maschinenschriftlicher Text dabei sein. Es muss unterschrieben werden. Ort und Datum sollten beigefügt werden, damit man bei mehreren vorliegenden Testamenten feststellen kann, welches das spätere und damit das gültige ist. Es muss vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben sein, nicht von einer dritten Person.Als weitere Möglichkeit gibt es das notarielle Testament. Hier schildert man in einem Notariat, wie man sich die Erbfolge vorstellt, was geregelt werden soll. Nach Prüfung eines Entwurfes erfolgt die Beurkundung. Eine weitere Form einer erbrechtlichen Verfügung ist ein Vermächtnis, bei dem man einer Person einen bestimmten Gegenstand oder einen Geldbetrag zukommen lassen kann. Hierbei hat diese Person einen Anspruch hierfür gegenüber den oder dem Erben. Grundsätzlich müssen in einem Testament ein oder mehrere Erben festgelegt sein, es können und sollen Ersatzerben bestimmt sein. Wird der Ehepartner Alleinerbe sind die Kinder enterbt. Dies bedeutet, dass ihnen nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils der Pflichtteil zusteht. Denn der Gesetzgeber hat den engsten Angehörigen, d. h. Kindern, Ehepartnern und für den Fall, dass keine Kinder vorhanden sind, auch den Eltern ein Mindestmaß am Nachlass zugebilligt, eben den Pflichtteil. In jedem Fall ist es wichtig, sich mit den heute behandelten Themen zu befassen und sich beraten zu lassen. Dies sollte frühzeitig geschehen. Sollte man nämlich einmal nicht mehr „im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte” sein, ist keinerlei Regelung mehr möglich.
Die neue Vorstandschaft vom Verein Hängematte. In der Mitte: Die neue Leiterin Nadine Prösl übergibt ihrer Vorgängerin Gertrud Schwindl einen Blumentopf als Anerkennung. (Bild: Dominik Eckert)

Trio machts nochmal

Circa 50 Kinder nutzten im vergangenen Schuljahr in das Angebot der Hängematte und somit etwa drei Viertel aller Schüler und Schülerinnen an der Grundschule Oberbibrach. Der Anfang der 2000er gegründete Verein hat seit jeher einen Zweck: Die Betreuung der Grundschüler nach dem Unterricht. Von anfangs der Mittagsbetreuung bis zur heutigen Ganztagesbetreuung mit kurzen (bis 14 Uhr) und langen Gruppen (bis 16 Uhr) wurde und wird das Angebot stets angenommen. Und dieses Angebot sucht seines Gleichen: Neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung gibt es für die Kinder ein großes Angebot an neuen Möglichkeiten. Musikunterricht, Tanzen, Breitensport, Fußball, Forscherclub, Leseförderung oder kreatives Gestalten. „So ein breites Angebot wie in Oberbibrach haben wir noch an keiner anderen Schule gesehen”, bestätigen erfahrene Lehrkräfte, die bereits an mehreren Bildungseinrichtungen in Bayern unterrichtet haben. Und auch das Essen ist besonders, denn es wird täglich frisch und vor Ort mit möglichst regionalen Lebensmitteln zubereitet. Damit das alles funktioniert, kümmern sich pädagogische Fachkräfte und Köchinnen täglich um den Betrieb. Für die Verwaltung ist die ehrenamtliche Vorstandschaft zuständig und diese wurde nun erneut gewählt. Carmen Kräml, Andrea Schweiger und Linda Kreutzer kümmern sich erneut um die Geschäfte und das, obwohl die eigenen Kinder zum Großteil schon nicht mehr an der Schule sind. Unterstützt werden sie von Kassenwartin Nadine Thurn, Schriftführerin Daniela Schöcklmann und den Beisitzern Helena Lautner, Sabrina Kastner, Saskia Priebe, Susanne Hösl und Daniela Ruder. Auch die Schulverbundsbürgermeister Bürgermeister Alexander Goller (Vorbach) und Johannes Schmid (Schlammersdorf) dankten dem Verein für die herausragende Arbeit und kündigten ihre volle Unterstützung für den notwenigen Schulhausanbau an.


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