Aufgrund des Art. 8 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) beabsichtigt die Stadt Oberviechtach als Straßenbaubehörde die Einziehung einer Teilfläche von 145 m Länge des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 451 Gem. Lind. Das Teilstück des Feldweges ist durch überwiegend Gründe des öffentlichen Wohls einzuziehen. Die Unterlagen zur Einziehungsabsicht können während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Oberviechtach, Nabburger Str. 2, 92526 Oberviechtach, Zi.Nr. 1.11 eingesehen werden.