Der Markt Winklarn hat eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Winklarn für das Gebiet der Gemeindeteile Schneeberg und Pondorf im Bereich des Marktes Winklarn und für das Gebiet des Stadtteils Herzoghof ohne die Anwesen Herzoghof 24 und 26 im Bereich der Stadt Oberviechtach beschlossen. Die Satzung ist im Rathaus Oberviechtach, Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach, Zimmer 08 niedergelegt und kann dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Die Änderungssatzung ist zudem auch auf der städtischen Internetseite www.oberviechtach.de unter Rathaus/Bekanntmachungen einsehbar.