Der Markt Winklarn hat eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren-satzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Winklarn für das Gebiet der Gemeindeteile Schneeberg, Pondorf, die Ortsteile Muschenried und Haag, die Ortsteile Forsthof, Obereppenried, Untereppenried, Winklarn, Zengeröd und für das Gebiet des Stadtteils Herzoghof ohne die Anwesen Herzoghof 24 und 26 im Bereich der Stadt Oberviechtach erlassen.
Die Satzung tritt am 01.06.2025 in Kraft. Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstraße 5, 92526 Oberviechtach während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.