Zu dieser gut besuchten Veranstaltung am 9. Mai in Nabburg, im Gasthaus Sauerer, konnten der ÖDP-Kreisvorsitzende Alfred Damm u. der LBV-Kreisvorsitzende Zeno Bäumler jeweils ihre Landesvorsitzenden Agnes Becker u. Norbert Schäffer als Referenten sowie Hubert Fleischmann vom Ameisenschutzverein u. Josef Irlbacher, den Kreisobmann des Bauerverbandes begrüßen. Dabei ging es darum - 5 Jahre nach dem das Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“ vom bayerischen Landtag als Gesetz übernommen wurde - eine Zwischenbilanz bei der Umsetzung zu ziehen.
Kein Volksbegehren gegen die Landwirte
Agnes Becker gab einen Rückblick wie es zum Volksbegehren kam und von den Verhandlungen am Runden Tisch mit der Bayer. Staatsregierung u. dem Bayernverband. Sie betonte, dass sich das Volksbegehren nicht gegen die Bauern richtete. Dabei lobte sie v. a. die konstruktive Rolle das leider verstorbenen Alois Glück. Dieser war maßgebend beim sog. Versöhnungsgesetzes, mit dem die Interessen der des Artenschutzes u. der Landwirtschaft in Einklang gebracht wurden. „Schaut man sich die Zahlen des Artensterbens und des Höfesterbens an, dann stellt man fest, dass diese parallel zueinander laufen“, so Becker. Anstoß zum Volksbegehren waren die erschütternden Zahlen vom Rückgang der Arten und ihrer Bestände. Laut Norbert Schäffer verringerten sich seit 1980 die Bestände aller Vögel um ca. 60% und der Fluginsekten um ca. 75%. Bei einzelnen Arten wie dem Kiebitz od. den Rebhühnern sogar um 98%. Der LBV-Vorsitzende betonte, dass die Klimakrise entscheidet, wie wir überleben. Die Artenkrise entscheidet darüber, ob wir überleben! Dem will man mit den Maßnahmen u. Zielen des VB entgegenwirken.
Gemischte Zwischenbilanz nach 5 Jahren des Artenschutzvolksbegehren
Wie steht es um die Umsetzung der Gesetze zum Schutz der Artenvielfalt, mehrere Jahre nach dem erfolgreichen Volksbegehren? Geht es Bayerns Natur besser? Wo sehen wir Fortschritte und was ist noch zu tun? Um Antworten auf diese Fragen zu liefern und die Politik auch langfristig in die Pflicht zu nehmen, wurde ein wissenschaftliches Monitoring entwickelt, das seit 2019 jährlich die Umsetzung des Volksbegehrens für die nächsten 10 Jahre beleuchtet. Dafür wurden von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) aus den von der bayerischen Regierung beschlossenen Maßnahmen 32 Indikatoren abgeleitet. So werden die Umsetzung der Maßnahmen des neuen Naturschutz- und Begleitgesetzes sowie der Landtagsbeschlüsse der bayerischen Staatsregierung regelmäßig überprüft. Informieren kann man sich dazu unter dem Link: https://volksbegehren-artenvielfalt.de/ueber-uns/monitoring/
Die Ergebnisse zeigen lt. Schäffer, dass die Ziele bei der Steigerung der Naturwaldflächen auf 10% im Staatswald bereits erreicht wurden. Auch bei den Streuobstwiesen u. beim Grünland gibt es eine positive Bilanz. Durch den Streuobstpakt wurden mehr Bäume gepflanzt u. der Altbestand erhalten. Beim Grünland wurde das Ziel, 10% erst nach dem 15. Juni zu mähen mit 13% übertroffen. Beim Biotopverbund sollen im Offenland bis 2030 15% erreicht werden. Aktuell ist der Stand bei ca. 10%. Bei den Gewässerrandstreifen - 5m Abstand zum Fließgewässer - ist eine ackerbauliche Nutzung verboten. Die Ausweisung ist derzeit in 85 % der Landkreise abgeschlossen.
Nicht gut sieht es beim Ziel der Halbierung des Pestizideinsatzes bis 2028 aus.
Laut aktuellem Bericht des Landwirtschaftsministeriums ist der Pestizideinsatz rückläufig. Der verwendete Indikator wird in Fachkreisen jedoch stark kritisiert, die Giftigkeit von Wirkstoffen wird zu wenig berücksichtigt. Es ist nicht klar, wie die Halbierung erreicht werden soll.
Ein weiteres Ziel ist den Ökologischen Landbau in Bayern erhöhen. Bis 2025 auf 20 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche und bis 2030 auf 30 %. Hier geht der Ausbau zu langsam. Bei gleichbleibendem Tempo werden die Ziele verfehlt. Auf staatlichen Flächen sollten 30 % Ökolandbau schon 2020 erreicht sein. Auch dieses Ziel wurde verfehlt. „Hier muss der Freistaat Bayern sich und die kommunalen Einrichtungen mehr in die Pflicht nehmen und z. Bsp. den Anteil von Bio in staatlichen Einrichtungen deutlich erhöhen und so mehr Nachfrage zu generieren, so Schäffer.
Die ÖDP-LV Becker betonte zum Schluss die vielfältigen u. langfristigen Ziele des Volksbegehrens. Viele Krisen rücken den Blick der Öffentlichkeit weg vom Artenschutz. Entscheidend für das Erreichen der Ziele sind das Beibehalten der finanziellen Anreize für die Landwirte, da alle Maßnahmen bis auf die Gewässerrandstreifen auf freiwilliger Basis erfolgen. Dies ist die jährliche Herausforderung im Haushalt des Freistaats um langfristig erfolgreich zu sein.