Rund 40 Standesbeamte aus dem Landkreis Schwandorf und darüber hinaus trafen sich Mitte März im Bürgertreff am Europaplatz zu einer Fortbildung und Dienstbesprechung zum Thema „Neues Namensrecht”. Zweiter Bürgermeister Josef Gruber hieß die Teilnehmer willkommen und wusste auch einige eigene Erfahrungen zum Thema Namensgebung und ihre Fallstricke zu erzählen.
Im Rahmen der halbjährlichen Dienstbesprechung, geleitet von der Fachberaterin des Fachverbandes Standesbeamte Bayern, Simone Tarzia und der Standesamtsaufsicht Hanna Beer stand inbesondere das neue Namensrecht im Fokus, welches ab Mai 2025 in Kraft treten wird. Unter anderem ermöglicht es künftig Doppelnamen für Kinder (bisher ausgeschlossen), aber auch für beide Eheleute. Ein weiteres Thema der Agenda lautete „Nottrauungen” und behandelte die rechtlichen Voraussetzungen einer Eheschließung bei einer lebensgefährlichen Erkrankung eines der Eheleute.
Koordiniert wurde die Dienstbesprechung von Standesamtsleiterin Sophia Schild und Standesbeamten Johann Knoll. Aufgrund des hohen Andrangs wird der Termin im April noch ein zweites Mal wiederholt werden. Die Dienstbesprechungen der Standesbeamten im Landkreis findet regelmäßig statt und wird jeweils immer in einer anderen Landkreiskommune ausgerichtet. Für den reibungslosen Ablauf sorgte das Team des Bürgertreffs am Europaplatz um Tina Kolb.