I. Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Niedermurach in seiner öffentlichen Sitzung vom 03. Juni 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Sie wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht (Art. 26 Abs. 2 GO).

II. Das Landratsamt Schwandorf hat mit Schreiben vom 01. August 2025 festgestellt, dass die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

III. Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang bei der der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstr. 5, 92526 Oberviechtach, auf Zimmer-Nr. 37 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

IV. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird während des Haushaltsjahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach als Behörde der Gemeinde Niedermurach, Bezirksamtstr. 5, 92526 Oberviechtach auf Zimmer Nr. 37 zur Einsicht bereitgehalten (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung-BekV).

V. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.