Die Gemeinde Edelsfeld wird die Grabmale, Grabsteine und sonstigen Grabanlagen durch einen sachkundigen Prüfer auf ihre Standfestigkeit hin überprüfen lassen. Hierzu ist sie aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet.
Umstürzende Grabsteine haben in anderen Städten und Gemeinden schon zu schwersten Unfällen geführt.
Die diesjährige Überprüfung wird am 03. Juli 2025 von 8.00 – 9.00 Uhr durchgeführt, der Sie beiwohnen können.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die Grabnutzungsberechtigten dazu verpflichtet sind, ihre Grabmale und sonstigen Grabanlagen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten; hierzu zählt insbesondere die Standsicherheit. Sie haften alleine für Schadenersatzansprüche Dritter.
Jeder Grabnutzungsberechtigte ist daher, ebenso wie die Gemeinde, verpflichtet, die Standsicherheit seines Grabmales von Zeit zu Zeit zu kontrollieren.