Ein Organspender kann sieben Menschen zu einem erträglicheren, freieren Leben verhelfen: Daran erinnerte Helmut Bruhnke vom „Bundesverband Niere” in seinem Referat zum Thema Organspende, zu dem die Pressather SPD eingeladen hatte. Dem früheren Manager eines großen regionalen Unternehmens war dieser Vortrag eine Herzenssache, denn wie zermürbend die Wartezeit auf ein Spenderorgan ist, weiß er aus eigener Erfahrung: Infolge einer schweren Nierenerkrankung war seine Frau jahrelang mehrmals pro Woche auf eine anstrengende, viele Einschränkungen mit sich bringende Blutwäsche (Dialyse) angewiesen.
Der Referent stellte klar, dass das Organspendewesen in der Bundesrepublik an strenge Vorschriften gebunden sei. So müssten zwei Ärzte unabhängig voneinander in 48-stündigem Abstand den „Hirntod” des potenziellen Spenders feststellen – das heiße: den endgültigen, unwiderruflichen Ausfall der gesamten Hirnfunktion. Um die Funktionsfähigkeit der Spenderorgane zu gewährleisten, werde zwar der Blutkreislauf intensivmedizinisch aufrechterhalten, in ein bewusstes Leben könne ein „Hirntoter” aber nicht mehr zurückkehren.
Die in Deutschland geltende „Zustimmungslösung” gestatte Organentnahmen bei „Hirntoten” nur bei Vorliegen einer Einverständniserklärung in Form einer Patientenverfügung oder eines Organspendeausweises. Fehle eine Willenserklärung, könnten auch Angehörige befragt werden. Weil nur relativ wenige Deutsche eine solche eigene Erklärung abgäben und auch die Bereitschaft von Angehörigen, einer Organentnahme zuzustimmen, oft nicht gegeben sei, hänge das Organspendewesen in der Bundesrepublik entscheidend vom Funktionieren des internationalen Netzwerks „Eurotransplant” ab, dank dem Spenderorgane auch grenzüberschreitend vermittelt werden könnten. Doch könne auch dies jahrelange Wartezeiten auf ein Spenderorgan nicht verhindern. 2023 seien in Bayern nur 123 Entnahmen von Nieren und anderen Organen und Geweben nach festgestelltem Hirntod („postmortal”) vollzogen worden.