Informationen zu „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung”
Der Katholische Frauenbund Neustadt hatte die Bevölkerung zu einem informativen Vortrag zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung” eingeladen. Die Veranstaltung zog großes Interesse der Bevölkerung auf sich. Rechtsanwältin Tanja Schiffmann, die seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin im Familien- und Erbrecht tätig ist, erläuterte die Bedeutung und die rechtlichen Aspekte einer Vorsorgevollmacht sowie einer Patientenverfügung. Sie legte dar, wie wichtig diese Dokumente sind, um persönliche Wünsche und Bedürfnisse auch im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit rechtsverbindlich festzuhalten. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die im Bedarfsfall rechtliche Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers regelt. Dies umfasst Bereiche wie Gesundheitsvorsorge, Aufenthaltsbestimmung und Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen. Eine Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, sobald der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Wichtig ist, dass die Vollmacht schriftlich erteilt wird und in bestimmten Fällen eine notarielle Errichtung oder eine Beglaubigung durch die zuständige Betreuungsbehörde erforderlich sein kann. Ohne eine Vorsorgevollmacht wird im Ernstfall ein gesetzlicher Betreuer durch das Gericht bestellt. Die Patientenverfügung hingegen regelt ausschließlich medizinische Entscheidungen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit. Sie ermöglicht es, im Voraus festzulegen, ob und welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Die Verfügung ist rechtlich bindend, wenn sie konkrete Anweisungen enthält, die auf die jeweilige Behandlungssituation zutreffen. Ärzte und Pflegepersonal sind verpflichtet, die Patientenverfügung zu beachten. Ohne eine Patientenverfügung entscheidet ein Vertreter oder Betreuer auf Grundlage des mutmaßlichen Willens des Patienten. Anhand von Beispielen aus der Praxis erklärte die Rechtsanwältin, welche Missverständnisse oft zu diesen Dokumenten bestehen und welche Folgen eine nicht ausreichende Vorsorge haben kann. Schiffmann riet dazu, erstellte Dokumente regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen entsprechen. Der Vortrag bot wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die den Teilnehmern bei der Erstellung dieser Vorsorgemaßnahmen helfen können. Im Anschluss an den Vortrag hatten alle die Gelegenheit, Fragen zu stellen und individuelle Anliegen zu besprechen. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg und unterstrich die Relevanz des Themas für die persönliche und rechtliche Lebensplanung. Die Vorsitzenden des Katholischen Frauenbundes Hetz und Lebegern waren erfreut, dass die Veranstaltung so gut besucht wurde.