Im Alter daheim „24 Stunden Betreuung“
Die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Krummennaab, Anneliese Krenkel, lud zum Seniorennachmittag ins evangelische Gemeindehaus ein. Zum Thema „24-Stunden-Betreuung“ konnte sie Peter Prunhuber von „Im Alter daheim GbR“ aus Regensburg begrüßen. In seinen Ausführungen ging der Referent zuerst auf den Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung ein. Die meisten Menschen möchten im eigenen Zuhause gepflegt werden. Wird ein Mensch hilfe- oder pflegebedürftig – von jetzt auf gleich durch einen Unfall, nach und nach durch eine Krankheit oder den normalen Altersprozess –, stellt sich die Frage: Wie soll es weitergehen? Wenn die zeitweise Unterstützung durch Angehörige, den ambulanten Pflegedienst und/oder die Tagespflege nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit der 24-Stunden-Betreuung durch eine im Haushalt lebende Pflege- beziehungsweise Hilfskraft. Auch für Menschen mit besonders hohem Pflegebedarf, die zuhause bleiben möchten, kann eine sogenannte Betreuungskraft die richtige Lösung sein. Zu den Grundvoraussetzungen der „24-Stunden-Pflege“ gehört ein eigenes Zimmer, das möbliert ist, sich abschließen lässt und über ein Fenster ausreichend Tageslicht erhält. Daneben hat eine Pflegekraft Anspruch auf freie Kost und Logis, wobei die Küche zu jeder Zeit zugänglich sein muss. Des Weiteren hat sie Anspruch auf einen freien Tag pro Woche. Ihre Aufgaben sind also: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Putzen, Einkaufen, Waschen, Aufräumen usw.), Grundpflege (Körperpflege, Toilettengang, An- und Ausziehen, Essen usw.) und Betreuung (Alltagsgestaltung, Unterhaltung, Beschäftigung, soziale Kontakte pflegen usw.), so die Ausführungen des Referenten. Auch zeigte er die Vorteile der 24-Stunden-Betreuung auf: Die pflegebedürftige Person bleibt in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld. Die permanente Anwesenheit einer Betreuungskraft beugt Einsamkeit vor und sorgt für Sicherheit im Notfall. Angehörige werden entlastet, weil immer jemand vor Ort ist. Bei Bedarf kann zusätzlich medizinische Behandlung durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. In seinem weiteren Referat ging er auch auf die finanziellen Kosten und Zuschüsse der Kranken- und Pflegekasse ein. Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege sind keine Kassenleistungen und müssen somit privat getragen werden. Für die Finanzierung können Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5 das Pflegegeld hinzuziehen. Ebenso kann das Verhinderungspflegegeld und bis zu 806 Euro Kurzpflegegeld verwendet werden. Je nach Pflegegrad erhalten Sie zwischen 332 und 947 Euro Pflegegeld pro Monat. Für Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt. Ab Pflegegrad 2 sind jährlich bis zu 2.418 Euro Zuschuss aus der Verhinderungspflege möglich. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege bis zu einem Betrag von jährlich 1.774 Euro. Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgestellt ist. Die Krankenkasse und die Pflegekasse zahlen: Die Kosten werden sowohl von der Pflege- als auch von der Krankenkasse übernommen. Während die Pflegekasse die pflegerischen Maßnahmen (wie zum Beispiel Grundpflege) übernimmt, zahlt die Krankenkasse alle Kosten für die medizinische Versorgung des Patienten. Des Weiteren bezuschusst die Pflegekasse Wohnraumanpassungen, wenn Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad haben. Dabei betragen die Zuschüsse bei einer Wohnungsanpassung beispielsweise mit Pflegegrad 1 als auch mit Pflegegrad 2 bis zu 4.000 Euro. Auch wies er darauf hin, dass die Krankenkassen keine Kosten bei Umbaumaßnahmen im Bad tragen. Sie können aber anerkannte Hilfsmittel wie Stützklappgriffe fürs WC, eine Toilettensitzerhöhung oder einen Duschhocker von Ihrem Arzt verordnet bekommen. Damit können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Zum Schluss seines Referates erwähnte er noch die Kosten und Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung, die je nach gewählter Pflegeform zwischen 2.000 und 3.000 Euro variieren. Das sind: Beim Entsendemodell sind es mindestens 2.200 Euro, bei der Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft zwischen 2.500 und 3.500 Euro, bei der Anstellung als Arbeitgeber mindestens 4.500 Euro monatlich. Wer zahlt Langzeitpflege? So werden die Kinder von Pflegebedürftigen nur noch für Elternunterhalt herangezogen, wenn sie im Jahr mindestens 100.000 Euro brutto verdienen. Auch als Eltern von erwachsenen Pflegebedürftigen müssen sie nur noch ab diesem Einkommen für Langzeitpflege zahlen. Ansonsten übernimmt das Sozialamt. Im Anschluss daran referierte die Bürgermeisterin und Kreisrätin Marion Höcht noch über die Krankenhausreform sowie die Auswirkungen auf die Gesundheitsnotfallsituation im Landkreis Tirschenreuth. Im Anschluss gab es für die Besucher der Veranstaltung Kaffee und Kuchen. Mit einem Geschenk bedankte sich Anneliese Krenkel beim Referenten Peter Prunhuber.