Aufgrund des Art. 8 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) beabsichtigt die Stadt Oberviechtach als Straßenbaubehörde die Einziehung einer Teilfläche von 40 m Länge des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1388 Gem. Oberviechtach. Das Teilstück des Feldweges ist einzuziehen, da sie jede Bedeutung als öffentlichen Feld- und Waldweg verloren hat. Die Unterlagen zur Einziehungsabsicht können während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Oberviechtach, Nabburger Str. 2, 92526 Oberviechtach, Zi.Nr. 1.11 eingesehen werden.