Das Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg erinnert daran, dass es gemäß der Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben (Tauben-Verordnung) verboten ist, verwilderte
Tauben zu füttern.
Dieses Fütterungsverbot schließt auch das Auslegen von Futter ein, welches von Tauben aufgenommen
werden könnte. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot werden mit einer Geldbuße bestraft