Die neugewählte Ortsverbandsleitung der KAB Krichenthumbach.  (Bild: Barbara Raps )

Jahreshauptversammlung der KAB Kirchenthumbach

Der Ortsverband der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) lud zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen ins Pfarrheim ein. Pfr. Johannes Bosco von der Pfarreiengemeinschaft konnte aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen. Ein besonderer Gruß des Vorsitzenden Markus Schreglmann galt dem Diözesansekretär Markus Nickl. In ihrem Rückblick erinnerte die Vorsitzende Barbara Raps an ein ereignisreiches Vereinsjahr. Neben der Teilnahme an Veranstaltungen auf Kreisebene waren wir auch vor Ort aktiv. Unsere Angebote für die jüngere Generation waren die Mitwirkung beim Kinderfasching im Pfarrheim, der Emmausgang am Ostermontag und die Schnitzeljagd beim Ferienprogramm. Am Jahresablauf des pfarrlichen Lebens nahmen wir gerne teil. Die Mitgestaltung des Gottesdienstes am 1. Mai „dem Tag der Arbeit“ ist fester Bestandteil unseres Programms. In der Fastenzeit, im Marienmonat und im Advent gestalteten wir jeweils eine Andacht, die von den Gläubigen sehr gut besucht wurde. Die anschließenden Neuwahlen brachten folgende Ergebnisse: Im Amt bestätigt wurde Barbara Raps als Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende bleibt Helga Perl. Markus Schreglmann wurde als Vorsitzender wiedergewählt. Kassier Georg Schreglmann und Schriftführerin Elisabeth Adelhardt sind weiterhin in diesen Funktionen tätig. Als Revisoren wurden Eckhard Wiltsch und Helmut Perl bestimmt. Da der Verein einen soliden Kassenbestand aufweist, wurde in der Versammlung beschlossen, für das Ugandaprojekt der KAB zu spenden. Hierbei ist uns Hilfe zur Selbsthilfe (Subsidiarität) und Nachhaltigkeit wichtig. Diözesansekretär Markus Nickl informierte über die 175 Jahr Feier des Verbands im Bistum Regensburg. Außerdem wies er auf das Sozialforum des KAB Kreisverbands Nordoberpfalz in Altenstadt hin. Der Bundesverband startet eine Aktion „FAIRES PAKET“.
Referentin und Notarin Stefanie Tafelmeier, eingerahmt von Helga Friedl aus Kirchenthumbach und Harald Schlöger aus Schlammersdorf. (Bild: Herbert Ziegler)

Vortragsabend zum Thema „Erben und Vererben” der VdK Ortsverbände

Notarin Stefanie Tafelmeier referierte mit praxisnahen Beispielen über die thematischen Dauerbrenner der Erbens bzw. Vererbens. Das Erben und Vererben hängt ganz unmittelbar mit dem Sterben zusammen hieß es eingangs des Vortrages. Dabei ist das Erben der schönere Part. Hier ist ein anderer gestorben. Beim Vererben dagegen ist man zwangsläufig selbst der Verstorbene. Es gebe kein „lebzeitiges Vererben”. Beim Versterben passiert das Vererben und das Erben ganz automatisch und unmittelbar. Mit Eintritt des Todes gehen die Vermögenswerte des Verstorbenen unmittelbar auf die Erben über. Diese werden in diesem Moment Eigentümer der Nachlassgegenstände. Man müsse nichts tun, um Erbe zu werden. Hätte man hier nachgeholfen, wäre es so als hatte jemand beim Sterben „nachgeholfen”. Hier wäre derjenige „erbünwürdig” und somit davon ausgeschlossen. Aber hier gehe es nicht um Kriminalgeschichten. Wenn sich jemand nicht um seine Erbfolge gekümmert bzw. kein Testament gemacht hat, gibt es Regelungen vom Gesetzgeber, wer Erbe werde. Jeder Mensch hat einen oder mehrere Erben. Hier gilt die vom Gesetz festgelegte Erbfolge, nach dem deutschen Recht. Ob dies zur Anwendung kommt, hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers, also desjenigen der verstirbt und vererbt, zum Zeitpunkt seines Todes ab. Andernfalls müsse im Testament vorher festgelegt werden, welches Recht zur Anwendung kommen solle. Generell gilt der Grundsatz: Das Vorhandensein auch nur eines Angehörigen einer niedrigeren Ordnung schließt alle anderen Ordnungen aus. Im Klartext: Jedes Kind oder Enkelkind des Verstorbenen schließt alle anderen Verwandten (Eltern, Geschwister usw.) von der Erbfolge aus. Wer bisher außer Betracht geblieben ist, aber natürlich in der gesetzlichen Erbfolge vorhanden ist, ist der Ehepartner. Der Ehepartner steht außerhalb der Ordnungen und erbt nebenher. Unwirksam sei ein Testament, welches maschinenschriftlich verfasst und nur handschriftlich unterzeichnet sei, egal was darin steht. Das Gesetz lässt im Wesentlichen zwei Formen zu, wie ein Testament gestaltet werden kann: Einmal handschriftlich, d. h. der komplette Text muss mit der Hand geschrieben sein. Es darf kein maschinenschriftlicher Text dabei sein. Es muss unterschrieben werden. Ort und Datum sollten beigefügt werden, damit man bei mehreren vorliegenden Testamenten feststellen kann, welches das spätere und damit das gültige ist. Es muss vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben sein, nicht von einer dritten Person.Als weitere Möglichkeit gibt es das notarielle Testament. Hier schildert man in einem Notariat, wie man sich die Erbfolge vorstellt, was geregelt werden soll. Nach Prüfung eines Entwurfes erfolgt die Beurkundung. Eine weitere Form einer erbrechtlichen Verfügung ist ein Vermächtnis, bei dem man einer Person einen bestimmten Gegenstand oder einen Geldbetrag zukommen lassen kann. Hierbei hat diese Person einen Anspruch hierfür gegenüber den oder dem Erben. Grundsätzlich müssen in einem Testament ein oder mehrere Erben festgelegt sein, es können und sollen Ersatzerben bestimmt sein. Wird der Ehepartner Alleinerbe sind die Kinder enterbt. Dies bedeutet, dass ihnen nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils der Pflichtteil zusteht. Denn der Gesetzgeber hat den engsten Angehörigen, d. h. Kindern, Ehepartnern und für den Fall, dass keine Kinder vorhanden sind, auch den Eltern ein Mindestmaß am Nachlass zugebilligt, eben den Pflichtteil. In jedem Fall ist es wichtig, sich mit den heute behandelten Themen zu befassen und sich beraten zu lassen. Dies sollte frühzeitig geschehen. Sollte man nämlich einmal nicht mehr „im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte” sein, ist keinerlei Regelung mehr möglich.


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Auch in Kirchenthumbach begann für 27 Schulanfänger das Abenteuer Schule  (Bild: Andrea Wolfram)

„Hurra, ich bin ein Schulkind!“ erklang es laut an der Kirchenthumbacher Schule

Für 27 Abc-Schützen der Grund- und Mittelschule Kirchenthumbach begann am Dienstag das Abenteuer Schule und somit ein neuer Lebens-abschnitt. Rektorin Andrea Wolfram empfing die aufgeregten Erstklässler mit ihren stolzen Eltern und Verwandten und wünschte den Kindern eine spannende und glückliche Grundschulzeit mit vielen neuen Freunden. Anschließend begrüßte Klassenlehrerin Marina Schröter im Klassenzimmer achtzehn Mädchen und neun Buben sowie deren Eltern. Danach besuchten die Schulanfänger und die Schulfamilie den gemeinsamen Wortgottesdienst in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt. Dort erhielten die Kinder von Pater Johannes den Einzelsegen. Als Erinnerung an den Schulanfangsgottesdienst bekamen die Schulanfänger einen gelben Schutzengel für ihren Schulranzen. Voller Tatendrang ging es zurück ins Schulgebäude, denn die erste richtige Schulstunde stand auf dem Programm. In der Klasse 1 wurden die Erstklässler von ihren Fibelfiguren „Leo“ und „Ele“ begrüßt, die die Kinder das ganze Schuljahr begleiten. Mit Freude waren die Mädchen und Buben bei der Sache, als sie ihr Federmäppchen auspacken und die Buchstaben auf ihrem Namensschild bunt ausmalen durften. Natürlich wurde bereits das bekannte Einschulungslied „Hurra, ich bin ein Schulkind!“ gesungen. Die Begeisterung konnte man an den strahlenden Kindergesichtern ablesen. Als Hausaufgabe sollten die Kinder ihre Schultüte leeren und ein Arbeitsblatt dazu gestalten. Nach dem gemeinsamen Klassenfoto, auf dem die Jungen und Mädchen stolz ihre wunderschönen Schultüten präsentierten, war der erste Schultag schon vorbei.
Eine der „Räuberbanden” vor der Hütte der „Bremer Stadtmusikanten”  (Bild: Barbara Raps)

Die Räuber vom Penzenreuther Wald” Schnitzeljagd - Räubereien - Schatzsuche

Die „Räuber vom Penzenreuther Wald“! Unter diesem Motto veranstaltete der Ortsverband der KAB Kirchenthumbach am 6. August eine Schnitzeljagd. Die 42 „Räuber“ starteten am „Zeitlmann - Weiher“ bei Kirchenthumbach. Die Jagd führte die sechs Räuberbanden über Feld- und Waldwege nach Penzenreuth. Mit einem Aufgabenzettel ausgerüstet ging es los. Auf dem Weg sorgten 17 Rätsel und knifflige Aufgaben für ein kurzweiliges Erlebnis. Die Teilnehmer erfanden Geschichten über Räuber und Verstecke im Penzenreuther Wald. Bei der nächsten Station galt es eine Dosenpyramide auf dem Kopf zu stellen. Treffsicherheit mussten sie z. B. beim „Holzscheit – Kegeln“ beweisen. Auch Wissensaufgaben zum Wald wurden verlangt: Anhand einer Baumscheibe mussten sie das Alter eines Baumes schätzen, Bäume der richtigen Baumart zuordnen und aufzählen, welchen Nutzen der Wald hat. An einem der kleinen Seen, schöpften die Kinder Wasser mit einem Eimerchen. Trotz einiger Hürden auf dem Weg, gelang es ihnen, den Inhalt in einen Behälter zu gießen, um so Punkte zu sammeln. Bei der Hütte der Bremer Stadtmusikanten hatte ein besonders tollpatschiger Räuber sein Hab und Gut verloren, welches es zu finden galt. Vor der Pause balancierten sie noch über einen Baumstamm. Während der zweiten Etappe sorgten weitere Fragen und Spiele für Abwechslung. Beim Geräuschmemory bewiesen sie ein gutes Gehör und logisches Denken, um den Code verschlüsselter Wörter zu knacken. Kraft brauchten sie beim Baumstamm rollen. Nach fünf erlebnisreichen Stunden wurden die fleißigen „Jäger“ dann belohnt! Die „Räuberbanden“ suchten nach einer der sechs Schatzkisten und waren ganz gespannt auf die Siegerehrung. Aber keiner ging leer aus: Jedes Kind durfte die „Goldmünze“ aus der Schatzkiste gegen einen der zahlreichen Gewinne eintauschen. Ein herzlicher Dank gilt den Unterstützern, die eine Gruppe betreuten, eine Station beaufsichtigten und für die rundum Versorgung mit Brotzeit, Obst, Gemüse, Kuchen und Getränken sorgten.
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