Rund 45 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer nahmen am 20. März an einem bewegenden Vortrag von Dr. Manfred Hausel teil. Unter dem Titel „Sterbehilfe und assistierter Suizid – zwischen Recht, Ethik und medizinischer Praxis” sprach der Ethikberater von Pallicura, der das Palliative-Care-Team der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) im Landkreis Schwandorf unterstützt, über eines der sensibelsten Themen unserer Zeit. Der Vortrag war eine Kooperationsveranstaltung des Pallicura Fördervereins und der vhs Schwandorf. Im Zentrum standen Fragen wie: Was bedeutet „assistierter Suizid” im rechtlichen Sinne? Welche medizinischen und ethischen Konflikte ergeben sich daraus – für Ärztinnen und Ärzte, Betroffene, Angehörige und Pflegende? Und was kann die Palliativ- und Hospizversorgung leisten, wenn der Wunsch zu sterben laut wird? Dr. Hausel spannte einen weiten Bogen – von Formen der Sterbehilfe wie passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rolle von Sterbehilfevereinen. Besonders eindrücklich war die Fallbeschreibung einer an ALS erkrankten Patientin: vollständig gelähmt, künstlich beatmet, geistig klar – und mit dem Wunsch, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Solche Grenzsituationen machen die Vielschichtigkeit des Themas deutlich. Ein zentrales Anliegen des Abends war es, den Unterschied zwischen dem Wunsch zu sterben und dem Wunsch, nicht mehr so leben zu müssen, herauszuarbeiten. „Viele sagen nicht: Ich will sterben, sondern: Ich will nicht mehr leben, wie es gerade ist – weil Schmerzen, Atemnot oder Angst unerträglich geworden sind”, betonte Dr. Hausel. Oft könnten palliative Maßnahmen die Lebensqualität deutlich verbessern – doch fehlende Aufklärung führe dazu, dass der assistierte Suizid als einziger Ausweg erscheine. Die anschließende Diskussion war offen und bewegend. Viele der Anwesenden – vor allem pflegende Angehörige – berichteten von ihren enormen Belastungen. Einige teilten sehr persönliche Erfahrungen mit Suizid in der Familie. In einzelnen Fällen wurden drastische Wege gewählt, weil professionelle Hilfe nicht erreichbar war. Hier wurde deutlich, wie groß der Bedarf nach Begleitung, Entlastung und klaren rechtlichen Regelungen ist. Auch rechtliche Fragen wurden thematisiert: etwa, wie Betroffene Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung erhalten. Dr. Hausel erklärte, dass zwar grundsätzlich Ärztinnen und Ärzte solche Mittel verordnen dürften – viele dies aber aus ethischen Gründen ablehnen. In der Praxis übernehmen diese Rolle daher meist Sterbehilfevereine. Trotz der Schwere des Themas war die Atmosphäre geprägt von Respekt, Empathie und dem gemeinsamen Wunsch nach mehr Offenheit im Umgang mit dem Lebensende. Der Abend zeigte eindrücklich, wie notwendig solche Räume für Austausch und Information sind – gerade für Menschen, die mit Krankheit, Leid und Abschied konfrontiert sind.