Sehr viele Interessierte sind der Einladung des Katholischen Frauenbund Oberviechtach zum Vortrag: „Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht” gefolgt. Die Vorsitzende Angelika Vogl begrüßte dazu die Referentin des Diözesanverbandes, Frau Marianne Schieder. Ebenso galt ihr Gruß geistlichem Beirat Stadtpfarrer Alfons Kaufmann. Frau Schieder berichtete, dass die Patientenverfügung seit 2009 im Bürgerliche Gesetzbung (BGB) verankert ist. Sie selber war damals im Rechtsausschuss der Bundesregierung und an der parlamentarischen Diskussion beteiligt. Zu Beginn ermutigte Sie die Anwesenden eine Patientenverfügung zu verfassen. Sie gab den Rat, mit Familienangehörigen darüber zu sprechen und das Schriftstückt gemeinsam anzufertigen. Der Verfasser sollte ganz klar beschreiben, was sein Wille ist. Ist eine Patientenverfügung einmal verfasst, sind Betreuer und Ärzte daran gebunden. Auf Verlangen muss diese im Original vorgelegt werden. Bei der Vorsorgevollmacht wird eine gerichtliche Bestellung gemacht, wenn nichts schriftliches hinterlegt ist. Ratsam ist es auch die Betreuung über den Tod hinaus anzugeben. Frau Schieder informierte, dass man die Formulare über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Internet bei seriösen Verbänden nachschauen kann oder vielleicht einen Notar zu Rate zieht. Anhand von Fragen und Beispielen fand noch eine rege Diskussion statt. Am Ende der Veranstaltung bedankte sich Angelika Vogl bei Marianne Schieder für ihr Kommen und die ausführlichen Erklärungen. Den Gästen dankte sie für ihr Interesse.