Der Stadtrat der Stadt Oberviechtach hat die Haushaltssatzung für 2025 in seiner öffentlichen Sitzung am 11.02.2025 gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung beschlossen. Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Satzung hiermit bekannt gemacht.

Das Landratsamt Schwandorf hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.05.2025, Az. 2.1-941-2025/003061 die nach Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung für die Kreditaufnahme und die Verpflichtungsermächtigungen erteilt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung eine Woche lang bei der Stadtverwaltung, Zimmer 4, öffentlich auf.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem gemäß § 4 der Bekanntmachungsverordnung während der Dauer ihrer Gültigkeit im Rathaus innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.