1. Änderung der Entwässerungssatzung (EWS)
Der Gemeinderat der Gemeinde Stulln hat am 29. Juli 2025 die 1. Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) beschlossen. Die Änderung betrifft das Anschluss- und Benutzungsrecht (§ 4 EWS) sowie den Anschluss- und Benutzungszwang (§ 5 EWS). Der bisherige § 4 Abs. 5 – welcher kein Benutzungsrecht vorsieht, soweit eine Versickerung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist – wird ersatzlos gestrichen. Dafür wird in § 5 ein neuer Abs. 6 eingefügt, welcher regelt, dass der Anschluss- und Benutzungszwang nicht für Niederschlagswasser gilt, sofern dessen Versickerung oder anderweitige Beseitigung ordnungsgemäß möglich ist. Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.