Derzeit läuft im Landkreis Schwandorf die Straßensperrmüllsammlung. Diese Aktion ist als ergänzender Service zu den Recyclinghöfen gedacht und bietet den Bürgern die Möglichkeit einer fachgerechten Entsorgung von Teilen, die sie aufgrund ihrer Größe selbst nur schwer transportieren können. Leider hielt die bisherige Sammlung einige unliebsame Überraschungen für die Durchführenden bereit.
Damit die Abholung in geordneten Bahnen ablaufen kann, bittet die Verwaltung eindringlich um Einhaltung folgender Regeln:
• Die Abholtermine sind unbedingt zu beachten. Sie werden in der Presse veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik Abfallwirtschaft / Sperrmüll / detaillierte Abfuhrpläne (nach Ortschaften sortiert) abrufbar.
• Der Sperrmüll soll frühestens am Tag vor dem Abholtermin bereitgestellt werden. Gegenstände die nicht mitgenommen werden dürfen, müssen vom Eigentümer zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden.
• Die Lagerung hat so zu erfolgen, dass die Nutzung von Geh- und Radwegen weiterhin gefahrlos möglich ist.
• Die Sperrmüllaktion dient nicht zur Entrümpelung ganzer Häuser oder Scheunen!
• Die Ausschlusslisten sind zu beachten. Die Kriterien sind ebenfalls veröffentlicht in der Presse und auf der Internetseite des Landkreises.
• Kleinteilige Abfälle, Textilien, Baustellenabfälle, Altreifen und gefährliche Abfälle wie Farben, Lacke, Gaskartuschen gehören nicht zum Sperrmüll!
Die Verwaltung bittet dringend um Beachtung, damit die Sammlung gelingen kann.