Die Sperrmüllabfuhr im Frühjahr 2025 findet zu folgenden Terminen statt: im Stadtgebiet Vohenstrauß am Montag, den 02.06.2025; in Altenstadt bei Vohenstrauß am Mittwoch, den 04.06.2025; in den Gemeindeteilen am Mittwoch, den 04.06.2025.
Ab 6 Uhr werden alle Möbel und die größeren Elektrogeräte abgefahren. Beispielhaft nennt das Landratsamt Schränke, Kommoden, Tische, Stühle, Betten, Matratzen, Bettfedern, Teppiche, Gartenmöbel, Polstermöbel, Leuchten, Herde, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernseher, Computer, haushaltsübliche Drucker, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Kinderwägen und Fahrräder. Nicht entsorgt werden kleine Gegenstände, Kleidung sowie Reifen, Waschbecken, Laminatfußböden, Türen und Fenster.
Nicht entsorgt werden kleine Gegenstände, Kleidung, sowie Reifen, Waschbecken, Laminatfußböden, Türen und Fenster. Diese Dinge dürfen auch nicht für Leute aufgestellt werden, die den Sperrmüll nach Brauchbarem durchsuchen. Diese Abfälle behindern die eigentliche Sperrmüllabfuhr und es kommt zu nachträglichen Unratablagerungen.
Elektrogeräte aller Größen und Energiesparlampen können bei Landmaschinen Hanauer, Lohma 19, gebracht werden.
Das verfrühte Abstellen von Gegenständen auf Gehsteigen und Straßen stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar. Es muss für Schäden oder Unfälle gehaftet werden, die durch zu früh abgestellte Gegenstände entstehen.
Bei Fragen bitte an die Abfallberatung des Landkreises wenden, Telefon (09602) 793530.