Jagdgenossenschaft Högling verlängert den Jagdpachtvertrag vorzeitig und gestattet die Aufnahme eines Mitpächters.
Bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft Högling stand nicht nur die Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags des Jagdjahres auf der Tagesordnung sondern auch Änderungen und die Verlängerung des Jagdpachtvertrages.
Bei zwei Gegenstimmen wurde die Auszahlung des Überschusses des Jagdpachtertrags sowie der Rückstellung für den Wildschaden an die Jagdgenossen von der Versammlung beschlossen. Jagdpächter Ekkehard Zink hatte zwei Anträge zur Versammlung eingereicht. Zum einen sollte mit Sebastian Zink ein weiterer Pächter in den Jagdpachtvertrag aufgenommen werden. Zink wollte hier die Weichen für die Zukunft stellen. Die Versammlung stimmte den Antrag mit den erforderlichen Mehrheiten von Stimme und Fläche bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung zu. Weiter sollte der Vertrag vorzeitig bis 31. März 2035 verlängert werden. Die Jagdpacht bleibt gleich. Die Wildschadenregulierung übernehmen die Jagdpächter zu 100 %. Dafür soll ein Sonderkündigungsrecht mit aufgenommen werden. Sollte der Wildschaden 2.000 Euro im Jagdjahr übersteigen, kann der Jagdpächter mit einer Frist von 5 Monaten zum Ende des Jagdjahres kündigen. Der Jagdpächter begründete seinen Antrag mit der notwendigen Planungssicherheit. Der Jagdvorstand äußerte Bedenken hinsichtlich der Begrenzung der Hauptbaumarten auf Kiefer, Fichte und Eiche und der langen Bindung. Die Abstimmung brachte bei 7 Gegenstimmen die erforderlichen Mehrheiten an Stimme und Fläche für den Antrag des Jagdpächters.