Auf Grund des § 10 der Verbandssatzung vom 02. Dezember 2008 und der Art. 40 ff. KommZG i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe in ihrer öffentlichen Sitzung vom 17. März 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Das Landratsamt Schwandorf hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23. Mai 2025, Az.: 2.1-941-2025/005236 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 40 KommZG i.V.m. Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
Die Satzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf vom 13. Juni 2025, Amtsblatt Nr. 18 auf Seite 11 und 12 veröffentlicht.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstr. 5, 92526 Oberviechtach, auf Zimmer Nr. 37 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird während des Haushaltsjahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach als Behörde des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe, Bezirksamtstr. 5, 92526 Oberviechtach auf Zimmer Nr. 37 zur Einsicht bereitgehalten (§ 4 Abs. Bekanntmachungsverordnung – BekV).