Zu Beginn der Hauptversammlung des Vereins wurde des im Mai dieses Jahres plötzlich verstorbenen 1. Vorsitzenden Lothar Köstler gedacht und dessen verdienstvolle Tätigkeit für den Verein gewürdigt. Während seiner Amtszeit hat sich die Mitgliederzahl verdoppelt.
Nach zügiger Abarbeitung der üblichen Tagesordnungspunkte wurden, um die Vereinsarbeit noch breiter zu aufzustellen, 4 neue Mitglieder in den Beirat berufen, nämlich Frau Margit Lorenz, Frau Luise Wiesnet, Herr Roland Bleisteiner und Herr Christian Pfab.
Den Hauptvortag gestalteten Herr Kinzler und Herr Urmann vom Zentrum für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit e. V. in Ensdorf (ZEN). Schwerpunkt lag hierbei auf dem in der Öffentlichkeit heftig diskutierten Gebäude-Energie-Gesetz (kurz GEG, umgangssprachlich auch als „Heizungsgesetz” bekannt). Der Vortrag arbeitete heraus, dass die Befürchtungen, die bei vielen mit diesem Gesetz verbunden waren, meist weitgehend unbegründet sind. Das Verbot für ausschließlich mit fossilen Brennstoffen arbeitende Heizungen gilt ab 01.01.2024 nur für Neubauten in Neubaugebieten. Eine Verpflichtung zum Austausch bestehender Heizungen (Gas oder Öl) besteht nicht, auch nicht in den kommenden Jahren. Öl-Gas-Heizungen, die jetzt im Bestand eingebaut werden, müssen aber ab 2029 mit 15 % Bioheizöl oder Biogas betankt werden. Erst wenn die kommunale Wärmplanung abgeschlossen ist (voraussichtlich Mitte 2028) müssen neu eingebaute Heizungen auch im Bestand die Anforderungen des Gebäude-Energiegesetzes einhalten. D. h., sie müssen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Ausführungen von Herrn Kinzler lag in der Darstellung der Vorteile einer Wärmepumpe. Derzeitige Preisvorteile von Gas oder Öl werden aufgrund der sukzessiv erfolgenden Erhöhung des CO2-Preises zunehmend schwinden und sich in das Gegenteil verkehren. Derzeit ist die Kilowattstunde Gas mit 0,82 Cent und der Liter Heizöl mit 14 Cent belastet. In den nächsten 10-15 Jahren kann sich die Belastung nach Modellrechnungen der Regierung vervielfachen.
Der CO2-Preis entfällt bei der Wärmepumpe. Ihr Vorteil liegt darin, dass pro eingesetzter Kilowattstunde Strom ein Mehrfaches an Wärme erzeugt wird. Maßgeblich für die Effektivität ist die Jahresarbeitszahl (kurz JAZ, die auch einen erhöhten Stromverbrauch während der kalten Jahreszeit berücksichtigt). Für eine JAZ von 3,37 (mit einer guten Wärmepumpe in unserer Region erreichbar) bedeutet dies, dass pro eingesetzter Kilowattstunde Strom im Jahresschnitt 3,37 kWh Wärme erzeugt werden. Damit liegt die Wärmepumpe laut Kinzler erheblich unter den Betriebskosten für eine Gas- bzw. Ölheizung. Gleiches gilt allerdings auch für eine Holz-Pelletheizung, deren Betriebskosten bei aktuellen Pelletpreisen vergleichbar sind mit der einer Wärmepumpe, wobei hier meist höhere Anschaffungskosten zu Buche schlagen. Gegenwärtig werden von der Bundesregierung noch Förderungen bis zu 70 % der Anschaffungskosten gewährt, davon bis zu 30 % einkommensabhängig. Das Vorurteil, dass Wärmepumpen nur für Neubauten geeignet seien, ist laut Kinzler widerlegt. Auch die meisten Bestandsbauten mit Baujahren z.B. aus den 1980er Jahren sind für moderne Wärmepumpentechnik geeignet, auch wenn sie nicht über eine Fußbodenheizung verfügen. Fazit des Vortrags ist, dass der Einbau einer Öl- oder Gasheizung inzwischen in der Regel nicht mehr empfehlenswert ist. Die Energieberater des ZEN Ensdorf beraten die Eigentümer gerne vor Ort und individuell.
Ein weiterer Vortrag von Rechtsanwalt Andreas Taubmann befasste sich mit aktuellen Fragen des Miet- und Eigentumsrechts, dem sich auch eine rege Diskussion anschloss.