Zensus 2022: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) Mariä Himmelfahrt


Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feier- tagsgesetz - FTG) ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag.

Das Landesamt für Statistik hat in seinem Schreiben vom 30.04.2025 gem. Art. 1 Abs. 3 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung festgestellt, dass in der Gemeinde Niedermurach mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz zum Zensus-Stichtag am 15. Mai 2022 hatten.

Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung. Mariä Himmelfahrt ist ab dem Jahr 2025 ein gesetzlicher Feiertag in den Gemeinden Niedermurach, Teunz, Winklarn und Gleiritsch.

Gemäß Art. 1 Abs. 3 Satz 2 FTG ist dies von den Gemeinden ortsüblich bekannt zu machen.