„Es betrifft jeden, der will” mit dieser Aussage begann Diplom Verwaltungsleiter Stefan Schmidt von der AOK Amberg seinen Vortrag über die elektronische Patientenakte kurz ePA, beim AWO-Ortsverein Pfreimd. Im voll besetzten Siedlerheim erklärte der Referent, dass der Gesetzgeber ab 15. Januar 2025 ausschließlich für gesetzlich Versicherte diese Möglichkeit geschaffen habe. Ziel sei die Verbesserung der medizinischen Versorgung. Jeder müsse sich jedoch selbst die Frage stellen, ob er die „ePA” nutzen möchte oder nicht. Benötigt werde dafür ein Smartphone und eventuell ein Computer. Gerade ältere Menschen, die darüber nicht verfügen, können Kinder oder Vertrauenspersonen mit der ePA beauftragen. Deutlich machte Schmidt, dass nur auf Wunsch des Patienten Befunde auf die Versichertenkarte übertragen werden. Automatisch würden ab 15. Januar nur elektronische Rezepte gespeichert. Damit könnten Ärzte und auch Apotheker sehen, wenn Medikamentenwirkstoffe verschiedener Rezepte, zusammen nicht verträglich sind. Jeder, der die ePA nutzen möchte, kann festlegen, welcher Arzt auf welche Befunde zugreifen kann. Auch Zweitmeinungen können erfasst werden. Durch Einstecken der Versichertenkarte ins Lesegerät kann der behandelnde Arzt auf die Daten zugreifen. Der Patient bestimmt jedoch, wer auf darauf zugreifen kann. Er steuert selbst, wem er das erlauben will und wem nicht. Die Krankenkassen speichern nur Krankheits- und Krankenhauszeiten, keine Befunde, versicherte Schmidt. Der Gesetzgeber wolle mit der ePA die Patientensicherheit, eine Versorgungsverbesserung, die Stärkung von Patientenrechten sowie eine Kostensenkung im Gesundheitswesen erreichen. Schmidt erklärte, wie man sich bei den Krankenkassen, entweder online oder bei einem persönlichen Besuch registrieren lassen könne. Wer dies nicht möchte, müsse Widerspruch einlegen. „Die elektronische Patientenakte ist ein entscheidender Schritt in Richtung moderner, digitaler Gesundheitsversorgung” endete Stefan Schmidt seinen umfassenden Vortrag. Die vielen Fragen zur Einführung der ePA beantwortete der Referent ausführlich und verständlich. Als Fazit blieb jedoch die Feststellung, dass jeder Patient gefordert ist, sich gut zu informieren und von seiner Krankenkasse beraten zu lassen.