Renate Illing (Mitte) bleibt Vorsitzende des KPV Pullenried, unterstützt von einem bewährten Team. Christiane Böhm (Zweite von links) referierte über Aktuelles von der Caritas-Sozialstation.  (Bild: Hubert Dobmeier)

Neuwahlen und Vortrag beim Krankenpflegeverein Pullenried

Die Jahreshauptversammlung des KPV Pullenried-Wildeppenried fand im Gasthaus Dobmeier statt. Vorsitzende Renate Illing dankte Kaplan Chinna Chennaiah Dola fürs Kommen, stellvertretend für Stadtpfarrer und zweiten Vorsitzenden Alfons Kaufmann. Wie Illing informierte, wurden von der Caritas-Sozialstation Oberviechtach im Jahr 2022 acht Patienten aus dem KPV-Einzugsbereich betreut, 2023 waren es sieben. „Die Mitgliederzahlen sinken, es gibt nur wenig Neumitglieder”, bedauerte die Vorsitzende und stellte fest: „Vieles hat sich verändert auch in der Pflege.” Doch es sei von Vorteil beim KPV dabei zu sein, „es bietet die Sicherheit, dass die Caritas-Sozialstation die Pflege übernimmt.” Bei den Neuwahlen wurde das bisherige Team fast vollständig bestätigt: Erste Vorsitzende Renate Illing, Zweiter Vorsitzender Dekan Alfons Kaufmann, Kassenführerin Hedwig Irlbacher, Schriftführerin Gertraud Portner. Kassenprüferinnen sind Rosa Rupp und Heidi Ostermeier (neu). Christiane Böhm, Pflegedienstleiterin der Caritas-Sozialstation Oberviechtach, informierte zur Pflegeversicherung sowie zu den verschiedenen Leistungen der Sozialstation und stellte die Vorteile einer KPV-Mitgliedschaft heraus. So sei der Krankenpflegeverein schon während des Einstufungsverfahrens zur Stelle, übernehme bei Bedarf die Kosten und unterstütze später mit maximal 100 Euro im Monat, wenn die Sachleistungen nicht ausreichen. Doch was tun, wenn plötzlich jemand in der Familie pflegebedürftig wird? „Als erstes nehmen Sie das Telefon und rufen bei der Sozialstation an”, appellierte die Leiterin. „Wir informieren gerne und geben wichtige Auskünftige.” Christiane Böhm gab den Anwesenden Tipps, wie sie sich auf den MdK-Besuch vorbereiten können. Sie erläuterte die Gewichtung der verschiedenen Module für die Feststellung der Beeinträchtigung für den Pflegegrad. Falls dieser nicht zur Zufriedenheit ausfalle, könne Widerspruch eingelegt oder in einen halben Jahr ein Höherstufungsantrag gestellt werden.
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