Ulrike Kirchhoff riet: „Frühzeitig Fördermittel beantragen, sonst kann der Heizungstausch für Immobilieneigentümer sehr teuer werden“. (Bild: gf)

Vorsitzende von Haus und Grund Bayern gibt in Amberg Tipps zum Heizungsgesetz

Die Vorsitzende von Haus und Grund Bayern, Ulrike Kirchhoff, gab Informationen zum Heizungsgesetz aus erster Hand. Sie war nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau und einem Studium der Volkswirtschaftslehre wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Rolf Peffekoven am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, dann einige Jahre Referentin im Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Berlin, bevor sie vor 21 Jahren zur Vorsitzenden des Verbands „Haus und Grund Bayern“ bestellt wurde. Bei der kürzlichen Mitgliederversammlung des Verbands „Haus und Grund Amberg“ zerpflückte sie das sogenannte Heizungsgesetz, die zum 1.Januar 2024 nach langen und hitzigen Diskussionen in Kraft getretene Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes, womit Hauseigentümern vielfältige Möglichkeiten eröffnet werde, wie sie stufenweise bis spätestens 2045 die Nutzung fossiler Energieträger beenden können. Vom Gesetzgeber sei vorgesehen, dass in Zukunft nur noch Heizungen verbaut werden dürfen, die 65 Prozent regenerative Energien nutzen. Dringend riet Kirchhoff den Immobilieneigentümern, eventuell durch einen Heizungs- und Sanitär-Fachbetrieb prüfen zu lassen, wie sie künftig anteilig alternative Energien „verheizen“ können. Ihr Rat gehe noch weiter und sie empfehle, von einem unabhängigen Energieberater einen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen.
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