MdB Susanne Hierl informierte über das geänderte Wahlrecht
Sie wollten es genau wissen, die Mitglieder der beiden CSU-SENioren-Union-Kreisverbände Amberg und Amberg-Sulzbach. „Was ist das Besondere am geänderten Wahlrecht zur Bundestagswahl“. Zu diesem Thema sprach Bundestagsabgeordnete Susanne Hierl. Schließlich ist sie selbst Rechtsanwältin und im Deutschen Parlament im Rechtsausschuss tätig. Und so war diese Veranstaltung auch sehr gut besucht. MdB Hierl informierte darüber, dass es wie bisher eine Erst- und eine Zweitstimme gibt, aber diesmal entscheidet allein die Zweitstimme über die Zusammensetzung des Bundestages, da es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Wenn also die Zahl der mit Erststimme direkt gewählten Bundestagskandidaten höher ist als die Zahl, die der Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, dann zieht nicht jeder direkt gewählter Kandidat in den Bundestag ein. Das Mandat erhält ein Direktkandidat also nur, wenn es der Partei nach Zweitstimmenergebnis zusteht. Dies kann dazu führen, dass Direktmandate nicht besetzt werden. Deshalb ist diesmal die Zweitstimme ausschlaggebend, damit jeder Wahlkreis mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten ist.